Die Mitgliedschaft in der Bürgergenossenschaft Kaltenkirchen eG können alle Interessierten Bürgerinnen und Bürger beantragen. Ein Anteil an der Genossenschaft beträgt € 500,-. Darüber hinaus
gehende Beträge müssen durch 500 teilbar sein. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Der Vorstand behält sich vor, die Beteiligung betragsmäßig zu beschränken oder ganz zu verwehren.
Bei der Beteiligung steht der soziale und nachhaltige Satzungszweck im Vordergrund. Die Ausschüttung einer Dividende ist zwar angestrebt, steht aber nicht im Vordergrund!
Unsere Satzung ist unsere "innere Verfassung". Sie ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen und bestimmt die Struktur, die Kompetenzen und die Ziele der Genossenschaft. Beim Beitritt muss der aktuelle Ausweis und die Steuer-ID vorgelegt werden.